- Pflichtquote
- Quote, die festlegt, in welchem Umfang Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben (§ 71 II SGB IX).- Unterlassung der Einstellung Schwerbehinderter: ⇡ Ausgleichsabgabe.- Vgl. auch ⇡ Schwerbehindertenrecht.
Lexikon der Economics. 2013.