Pflichtquote

Pflichtquote
Quote, die festlegt, in welchem Umfang Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben (§ 71 II SGB IX).
- Unterlassung der Einstellung Schwerbehinderter:  Ausgleichsabgabe.
- Vgl. auch  Schwerbehindertenrecht.

Lexikon der Economics. 2013.

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